Erklärung zur Barrierefreiheit
TIMBER INNOVATION NETWORK ALPE ADRIA ist bemüht, ihre Webseite www.tinaa.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.tinaa.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde ursprünglich nach den Kriterien der Barrierefreiheit entwickelt, erfüllt aber derzeit teilweise nicht alle Vorgaben der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) nach der Konformitätsstufe AA. Um für Menschen mit Sinneseinschränkungen zugänglich zu sein, wurde die www.tinaa.at-Website nach den international gültigen Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) umgesetzt. Dazu gehören auch wesentlich die Richtlinien für barrierefreies Internet (WCAG 2.0). Die Schrift ist mindestens auf das Doppelte vergrößerbar, die Grafiken passen sich responsiv an. Verwenden Sie dafür das Tastaturkürzel STRG + „+“. Die Kontraste entsprechen überwiegend den Werten, die auch für farbfehlsichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind.
Videos mit gesprochenem Text werden mit Untertiteln angeboten.
Die Website kann ohne grafische Oberfläche und ohne Maus genutzt werden. Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für blinde BenutzerInnen über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Fragen zu dieser Barrierefreiheitserklärung haben oder etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen wollen oder aber Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen möchten, so wenden Sie sich bitte an: office@tinaa.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren